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Fahrer ohne Erlaubnis zweimal an einem Tag gestoppt – Berufungsverfahren vor Landgericht Verden

12. Juni 2026

Fahrer ohne Fahrerlaubnis zweimal am selben Tag angehalten

Walsrode/Verden – Ein 26 Jahre alter Mann aus Itzehoe muss sich vor dem Landgericht Verden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, nachdem er am 24. Februar 2025 gleich zweimal am Steuer erwischt worden war. Die ungewöhnlichen Umstände des Falls und eine verfahrenstechnische Panne sorgten dafür, dass der Fall nun in die nächsthöhere Instanz gelangt ist.

Die Ereignisse im Überblick

Der Angeklagte gab an, in Hannover eine Arbeit bei einem Lieferdienst angenommen zu haben und eigens dafür ein Auto gekauft zu haben, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Bei der ersten Polizeikontrolle versuchte er, mit falschen Personalien durchzukommen. Als der Täuschungsversuch aufflog, rief er seine damalige Freundin, die mit ihrem Wagen kam, um ihn abzuholen. Dennoch saß der 26-Jährige gegen 17:50 Uhr bei einer erneuten Kontrolle auf der A7 wieder am Steuer des Fahrzeugs.

Vor Gericht erklärte der Mann, er habe am folgenden Tag wieder zur Arbeit gemusst. Der vorsitzende Richter kommentierte den Ablauf mit den Worten «Das ist von Anfang an ein Modell gewesen, das zum Scheitern verurteilt war» und stellte damit die Logik der Vorgehensweise infrage.

Persönliche Vorgeschichte und rechtliche Folgen

Im Verlauf der Verfahrenseröffnung machte der Angeklagte Angaben zu einer möglichen Entwicklungsstörung; nach eigenen Angaben liegt bei ihm eine Form des Autismus vor. Er verbrachte Teile seiner Kindheit in einem Kinderheim und Zeit in einer Jugendpsychiatrie. Zudem stellte sich heraus, dass er bereits vorbestraft ist.

Der Umstand, dass das Amtsgericht Walsrode dem Angeklagten in der ersten Verhandlung keinen Pflichtverteidiger beigeordnet hatte, weil dem Richter ein Auszug aus dem Bundeszentralregister offenbar nicht vorlag, führte dazu, dass dem Angeklagten Bewährung gewährt wurde. Die Staatsanwaltschaft Verden akzeptierte diese Entscheidung nicht und legte Berufung ein. Damit liegt die Frage, ob die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, nun bei der 5. kleinen Strafkammer in Verden.

Ausblick

Bevor die Kammer endgültig entscheidet, soll ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Bis dahin befindet sich der Angeklagte auf freiem Fuß. Ein neuer Verhandlungstermin wird anberaumt, sobald das Gutachten vorliegt.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: kreiszeitung.de
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